Gebrauchtwagen aus Deutschland vor dem Import nach Österreich
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Auto aus Deutschland nach Österreich importieren: sicher kaufen und zulassen

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Prüfen Sie vor der Zahlung Identität, Fahrzeug, Unterlagen und Transportweg. Danach folgen Genehmigungsdatenbank, NoVA, Versicherung und Zulassung in Österreich.

Ja, ein Gebrauchtwagen lässt sich aus Deutschland nach Österreich importieren. Zahlen Sie erst, wenn Verkaufsbefugnis, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Zulassungsunterlagen und österreichischer Zulassungsweg zusammenpassen. Klären Sie vor der Abholung schriftlich, ob Kennzeichen und Versicherung auf der gesamten Strecke gelten; sonst wählen Sie Spedition oder Anhänger.

Kaufentscheidung vor der Zahlung

Vergleichen Sie die FIN am Fahrzeug mit dem Kaufvertrag sowie mit Teil I und Teil II der deutschen Zulassungsbescheinigung. Prüfen Sie zusätzlich Ausweis, Vollmacht und Verkaufsberechtigung. Teil II ist wichtiges Zulassungsdokument, weist seine innehabende Person aber nicht automatisch als zivilrechtliche Eigentümerin oder zivilrechtlichen Eigentümer aus; die Zulassungsbehörde entscheidet auch keinen Eigentumsstreit. 1 2

Kaufentscheidung vor der Zahlung
PrüffrageWeiter, wennStopp, wenn
Sind Verkauf und Fahrzeug plausibel?FIN an Fahrzeug, Vertrag sowie Teil I und II stimmt überein; Verkaufsbefugnis ist belegt.FIN-Abweichung, ungeklärte Vollmacht oder bloßer Verweis auf Teil II. 1, 2
Ist die Zulassung in Österreich planbar?Beide Zulassungsteile und COC oder anderer Genehmigungsnachweis sind geklärt.Genehmigungsweg oder wesentliche Originalunterlagen bleiben offen. 3, 4
Ist der Zustand ausreichend geprüft?HU und unabhängige Kaufprüfung werden getrennt bewertet.Eine gültige HU soll ungeklärten Zustand oder Vorschäden ersetzen. 5, 6
Sind Transport und Budget belastbar?Rechtsgrundlage, Versicherung und offene Angebote sind dokumentiert.Kennzeichenanerkennung, Versicherungsgebiet oder Pflichtkosten sind ungeklärt. 7, 8

Der Vertrag sollte FIN, Kilometerstand, Kaufpreis, bekannte Schäden, Zubehör, Dokumente und Übergabe eindeutig nennen. Stimmen Kontoinhaberin oder Kontoinhaber, verkaufende Person und Vertragspartei nicht überein, muss die Abweichung vor der Zahlung belegt sein. Zulassungsunterlagen, Historie, gesetzliche Verkehrsprüfung und Fahrzeugzustand sind getrennte Prüfebenen.

Unterlagen und Zustand getrennt prüfen

Verlangen Sie vor der Bindung Kopien beider Zulassungsteile, Vertragsentwurf, HU-Nachweis und – für den einfachen österreichischen Genehmigungsweg – COC oder einen anderen Nachweis der EU-Typgenehmigung. Fehlende Finanzierungs-, Unfall-, Wartungs- oder Vorschadeninformationen bleiben ungeprüft.

Eine gültige deutsche Hauptuntersuchung (HU) bestätigt Verkehrs- und Abgasvorschriften zum Prüfzeitpunkt. Sie ist weder ein vollständiger Zustandsbericht noch eine Aussage über alle sichtbaren Vorschäden oder erwartbaren Reparaturen. Halten Sie sie daher von einer unabhängigen Kaufüberprüfung getrennt. 5 6

Deutschland stand am 13. September 2026 auf der geprüften CarAudit-Abdeckungsliste. Eine solche Kaufprüfung ist aber weder Importabwicklung, behördliche Prüfung, Garantie noch Zusage, jeden Mangel zu finden. Konditionen und Grenzen stehen unten beim Angebot. 9 10 11

Transport aus Deutschland rechtssicher organisieren

Für die dauerhafte Ausfahrt auf eigener Achse sieht das deutsche Verfahren ein Ausfuhrkennzeichen samt vorgeschriebener Haftpflichtversicherungsbestätigung vor. Seine Zulassung reicht nur für den nachgewiesenen Versicherungszeitraum, höchstens ein Jahr; die Behörde darf sie kürzer festsetzen oder mit Auflagen verbinden. Die nächste HU-Fälligkeit muss nach dem Ende der Ausfuhrzulassung liegen, sonst ist die Untersuchung vorher nötig. 5

Während der Fahrt ist der auf die Ausfuhr befristete Teil I mitzuführen; nach Ablauf darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden. Bei einem aktuell zugelassenen Fahrzeug werden im Verfahren die bisherigen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen zur Außerbetriebsetzung vorgelegt, der alte Teil I eingezogen und Teil II fortgeführt. Eine gesonderte vorherige Abmeldung ist daher nicht pauschal Voraussetzung. 5

Berlin nennt unter anderem Original-Identitäts- und Zulassungsdokumente, vorhandene Kennzeichen, gültigen HU-Nachweis, Ausfuhrversicherung und steuerliche Vorkehrungen; bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland wird dort eine örtlich erreichbare empfangsbevollmächtigte Person verlangt. Das sind Berliner Vollzugsdetails, keine bundesweite Termin-, Kosten- oder Unterlagenzusage. Maßgeblich bleibt die aktuelle Liste der konkret zuständigen deutschen Behörde. 12

Transport aus Deutschland rechtssicher organisieren
VarianteVor Abfahrt nachweisenPlanungshinweis
Deutsches AusfuhrkennzeichenZulassung, Haftpflichtdeckung, HU-Zeitpunkt sowie Anerkennung und Deckung für die lenkende Person, den Gültigkeitszeitraum und jeden Staat der Route.Nur bis zum behördlichen Ablauf; befristeten Teil I mitführen. 5, 7
Spedition oder AnhängerSchriftliches Angebot mit Abholort, Ziel, Versicherung, Übergabe und Leistungsumfang.Ausgewählter Budgetzweig; Rückfalllösung bei ungeklärter Fahrt auf eigener Achse. 7, 5
Österreichisches ÜberstellungskennzeichenAnerkennung und Versicherung im Ausland vorab klären.3 bis 21 Tage; 248,60 EUR plus Versicherung, darin 36,00 EUR rückzahlbarer Einsatz. Österreich empfiehlt beim Eigenimport ausländische Überstellungskennzeichen, weil österreichische im Ausland Probleme bereiten können. 13

Temporäre Kennzeichen sind in der EU nicht vereinheitlicht. Lassen Sie sich für das exakte Kennzeichen, die lenkende Person, den Gültigkeitszeitraum und jeden durchfahrenen Staat Anerkennung und Versicherungsumfang schriftlich bestätigen. Gelingt das nicht, wählen Sie Spedition oder Anhänger. 7 5

Nach der Ankunft: Steuer, Genehmigung und Zulassung

Da Deutschland und Österreich EU-Mitgliedstaaten sind, fällt für diese Route kein Zoll an. Das beseitigt aber weder NoVA noch eine allenfalls anfallende österreichische Erwerbsteuer, Genehmigung, Versicherung oder Zulassung. 14 15

Prüfen Sie zuerst die steuerliche Einstufung: Als neu gilt ein Fahrzeug, wenn es höchstens 6.000 km gefahren wurde oder seine erste Inbetriebnahme beim Erwerb höchstens sechs Monate zurückliegt. Als gebraucht gilt es nur, wenn es mehr als 6.000 km gefahren wurde und die erste Inbetriebnahme länger als sechs Monate zurückliegt. 16 15

Bei einem steuerlich neuen Fahrzeug schuldet eine in Österreich ansässige Privatperson grundsätzlich 20 % österreichische Erwerbsteuer und vor der Zulassung die NoVA; die deutsche Umsatzsteuerbehandlung hängt von den Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung ab. Beim privaten Kauf eines steuerlich gebrauchten, zuvor in der EU zugelassenen Fahrzeugs fällt grundsätzlich NoVA, aber nicht dieser Erwerbsteuerzweig an. Die NoVA folgt regelmäßig dem bei der ersten EU-Zulassung maßgeblichen Regime und der Wertentwicklung. Verwenden Sie daher keinen Pauschalbetrag oder blind die aktuelle Formel; ein niedriger Privatkaufpreis kann einen österreichischen Wertnachweis erfordern. 15 8

Für die NoVA-2-Erklärung beim Finanzamt dient beim befugten Fahrzeughändler die Rechnung. Beim gewöhnlichen Privatkauf werden Kaufvertrag und Fahrzeugbewertung benötigt, etwa Eurotax, Autopreisspiegel oder ein Gutachten einer allgemein beeideten sachverständigen Person; veröffentlichte Einzelausnahmen gelten nicht automatisch. Hinzu kommen die angeführten ausländischen Fahrzeug- und Genehmigungspapiere, der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank und ein Lichtbildausweis. Erst nach Zahlung einer anfallenden Abgabe gibt die Abgabenbehörde das Fahrzeug in der Datenbank für die Zulassung frei. 17

Jedes importierte Fahrzeug muss vor der Zulassung in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingetragen sein. Eine EU-Typgenehmigung vermeidet üblicherweise eine neue österreichische Genehmigung, nicht aber den Datenbankeintrag; dafür dienen etwa COC oder ausländische Zulassungsbescheinigung. Dieser Eintrag kann bis zu 180,00 EUR kosten. Ohne EU-Typgenehmigung ist eine Einzelgenehmigung, möglicherweise zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung, nötig; dafür werden abhängig von den Nachweisen ungefähr 150,00 EUR genannt, nicht als Kostenobergrenze. 17 3

Für die Zulassungsstelle benötigen Sie eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, Identitäts- und Genehmigungsnachweise sowie gegebenenfalls beide Teile der bisherigen EU-Zulassungsbescheinigung. Ist die wiederkehrende Begutachtung fällig und kein positiver Bericht in der österreichischen Datenbank vorhanden, ist ein aktueller positiver Prüfbericht erforderlich. Beim Eigenimport kommen Datenbankeintrag und NoVA-Freigabe hinzu. 4

Die österreichische Einmonatsregel ist kein Ersatz für die Transportprüfung: Eine in Österreich ansässige Person darf das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen grundsätzlich einen Monat ab dem erstmaligen Einbringen nach Österreich verwenden. Ein weiterer Monat kommt nur infrage, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Zulassung innerhalb des ersten Monats nicht möglich war. Dadurch verlängern sich weder deutsches Ausfuhrkennzeichen noch Versicherung. 16

Budget ohne Scheingenauigkeit

Die Tabelle verwendet nur Spedition oder Anhänger und den Zweig mit EU-Typgenehmigung; Ausfuhrkennzeichen und Einzelgenehmigung werden nicht addiert. Weil Pflichtwerte offen sind, gibt es keine Gesamtsumme. Allenfalls nötige Übersetzungen und Umbauten sind zusätzlich zu ermitteln. Gebühren und Angebote sind zum Stand 13. September 2026 zu verifizieren.

Budget ohne Scheingenauigkeit
PostenBetragBedingung
KaufpreisNoch zu ermittelnNur laut finalem Vertrag nach FIN-, Identitäts- und Befugnisprüfung. 1, 2
Deutsche Abmelde- und ExportabwicklungNoch zu ermittelnAktuelle Kosten und Unterlagen bei der zuständigen Behörde sowie der Spedition klären; Berliner Angaben nicht verallgemeinern. 12, 5
Spedition oder AnhängerAngebot einholenPreis samt Versicherung, Abholung, Übergabe und Nebenkosten schriftlich bestätigen lassen. 7, 5
Optionale CarAudit-Standardprüfung229,00 EURStand 13. September 2026; einschließlich Umsatzsteuer und Technikeranreise, Verfügbarkeit vor Bestellung prüfen. 9, 10, 11
Fahrzeugbewertung für privaten NoVA-FallAngebot einholenKosten für Eurotax, Autopreisspiegel oder Gutachten vor der NoVA-2-Erklärung feststellen. 17
Eintrag in die GenehmigungsdatenbankBis 180,00 EURAusgewählter Zweig für ein EU-typgenehmigtes Fahrzeug; Betrag für den beschriebenen Datenbankservice. 3
Normverbrauchsabgabe (NoVA)Noch zu ermittelnErstzulassung, Fahrzeugwert, CO₂- beziehungsweise Emissionsdaten und das anzuwendende historische Regime ermitteln. 8, 15
Österreichische ErwerbsteuerNoch zu ermittelnNur bei steuerlich neuem Fahrzeug; Satz 20 %, Bemessungsgrundlage und deutsche Umsatzsteuerbehandlung vorab klären. 15, 17
Österreichische Kfz-HaftpflichtversicherungAngebot einholenPrämie für das konkrete Fahrzeug und die zulassende Person bestätigen lassen. 4
Allenfalls nötige § 57a-BegutachtungAngebot einholenNur wenn die wiederkehrende Begutachtung fällig und kein positiver Bericht in der österreichischen Datenbank vorhanden ist. 4
Grundposten der österreichischen Pkw-Zulassung270,00 EURStand 13. September 2026: Behördenanteil 178,00 EUR, Bearbeitung 65,60 EUR, Meldeabfrage 1,10 EUR, Begutachtungsplakette 2,30 EUR und Kennzeichentafeln 23,00 EUR. 4
Optionaler Zulassungsschein im Scheckkartenformat31,10 EUROptionaler Zusatz laut Gebührenstand 13. September 2026. 4

Chronologische Checkliste

Arbeiten Sie die Schritte der Reihe nach ab. Stoppen Sie Zahlung, Abfahrt oder Zulassung, bis der jeweils genannte Nachweis vorliegt.

Chronologische Checkliste
ReihenfolgeAufgabeStoppkriterium
1Verkaufende Person, Vollmacht und FIN an Fahrzeug, Vertrag sowie Teil I und II abgleichen.Abweichung oder Verkaufsbefugnis ungeklärt: nicht zahlen. 1, 2
2Originale, COC oder Genehmigungsnachweis, HU und Vertragsinhalt festlegen.Wesentlicher Nachweis fehlt: Kauf aufschieben. 3, 5
3Zustand unabhängig prüfen und HU nur als gesetzlichen Prüfnachweis werten.Risiko oder Reparaturbedarf nicht tragbar: nicht kaufen. 6, 5
4Kilometerstand und Datum der ersten Inbetriebnahme für die österreichische Steuerklasse prüfen.Neu-/Gebrauchtzweig ungeklärt: keine Steuerannahme treffen. 16, 15
5Speditionsangebot mit Leistungs- und Versicherungsumfang abschließen.Kein schriftlicher Schutz für die Strecke: nicht abholen lassen. 7, 5
6Eintrag und Datenauszug aus der österreichischen Genehmigungsdatenbank beschaffen.Typgenehmigung oder notwendige Einzelgenehmigung ungeklärt: nicht zur Zulassung. 3, 17
7NoVA-2-Unterlagen einreichen: beim Händlerkauf die Rechnung, beim gewöhnlichen Privatkauf Kaufvertrag samt Fahrzeugbewertung; anfallende Abgaben zahlen.Keine Freigabe in der Datenbank: Zulassung noch nicht möglich. 17
8Österreichische Haftpflicht und allenfalls fälligen positiven Prüfbericht organisieren.Versicherung oder erforderlicher Bericht fehlt: nicht zulassen. 4
9Mit vollständigen Originalen, Datenbankeintrag und NoVA-Freigabe zur Zulassungsstelle gehen.Unterlagen unvollständig: Termin erst nach Ergänzung wahrnehmen. 4

Häufige Fragen

Fällt beim Import eines Autos aus Deutschland Zoll an?

Nein. Für das Fahrzeug aus dem EU-Mitgliedstaat Deutschland fällt in Österreich kein Zoll an. NoVA, eine allenfalls einschlägige österreichische Erwerbsteuer sowie Genehmigungs-, Versicherungs- und Zulassungspflichten bleiben davon unberührt. 14, 15

Wann gilt das Fahrzeug steuerlich als gebraucht?

Nur wenn beide Grenzen überschritten sind: mehr als 6.000 km und erste Inbetriebnahme vor mehr als sechs Monaten. Bei höchstens 6.000 km oder höchstens sechs Monaten seit der ersten Inbetriebnahme gilt es für diesen Steuerzweig als neu. 16, 15

Welche Steuern muss eine Privatperson in Österreich einplanen?

Für ein steuerlich gebrauchtes, zuvor in der EU zugelassenes Fahrzeug grundsätzlich die fahrzeugspezifische NoVA, nicht aber den Neufahrzeug-Erwerbsteuerzweig. Ist es steuerlich neu, fallen grundsätzlich 20 % österreichische Erwerbsteuer und NoVA vor der Zulassung an. Die deutsche Umsatzsteuerbehandlung hängt von den Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung ab. 15, 8, 17

Beweist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II das Eigentum?

Nein. Sie ist ein wesentliches Zulassungsdokument, bezeichnet ihre innehabende Person aber nicht automatisch als Eigentümerin oder Eigentümer. Prüfen Sie deshalb Vertrag, Identität, Verfügungsbefugnis und FIN gemeinsam. 1, 2

Ersetzt eine gültige HU die Kaufüberprüfung?

Nein. Die HU betrifft Verkehrs- und Abgasvorschriften zum Prüfzeitpunkt. Eine unabhängige Kaufüberprüfung betrachtet den gegenwärtigen Zustand breiter, ist aber ebenfalls keine Garantie, jeden versteckten Mangel zu entdecken, und ersetzt weder Genehmigung noch § 57a-Begutachtung. 5, 6, 10

Darf ich mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen bis nach Österreich fahren und dort einen Monat weiterfahren?

Nur wenn Ausfuhrzulassung, zeitliche Gültigkeit, Anerkennung und Haftpflichtdeckung für die konkrete lenkende Person und jeden Staat der Route nachgewiesen sind. Nach Ablauf ist öffentlicher Straßenverkehr verboten. Die österreichische Monatsfrist beginnt mit dem erstmaligen Einbringen, verlängert aber weder Kennzeichen noch Versicherung; ein zweiter Monat setzt voraus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Zulassung innerhalb des ersten Monats nicht möglich war. Ohne klare Nachweise wählen Sie Spedition oder Anhänger. 5, 7, 16

Prüfung vor dem Kauf anfragen

Wenn Standort, Fahrzeug und Termin verfügbar sind, können Sie für einen Kauf in Deutschland eine CarAudit-Prüfung anfragen. Laut geprüftem Stand vom 13. September 2026 kostete die Standardprüfung 229,00 EUR einschließlich Umsatzsteuer und Technikeranreise; die optionale Traktionsbatteriediagnose kostete 179,00 EUR. Das angestrebte Berichtsfenster von 48 Stunden nach der Prüfung gilt nicht an Wochenenden und Feiertagen und bleibt von Verkäuferzugang sowie betrieblichen Grenzen abhängig. Die Prüfung ersetzt die Importabwicklung, die HU, die österreichische Genehmigung und die § 57a-Begutachtung nicht und ist keine Garantie für Zustand oder Zulassungsfähigkeit. 9, 10, 11

Quellen

  1. Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 14 — Zulassungsbescheinigung Teil II
  2. Fahrzeug-Zulassungsverordnung Annex 8 — registration certificate Part II
  3. Import von Kfz — Genehmigungsdatenbank und Typisierung
  4. Kfz-Zulassung
  5. Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 45 — permanent movement of a vehicle abroad
  6. AutoKaufCheck — used vehicle check before purchase
  7. Buying and leasing a car in another EU country
  8. NoVA Steuersatz
  9. CarAudit Austria — service and order page
  10. CarAudit Austria — Was wir prüfen
  11. CarAudit-Bedingungen
  12. Apply for export plates for new and used domestic vehicles
  13. Überstellungskennzeichen
  14. Kfz-Import aus EU-Ländern
  15. Fahrzeugerwerb aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  16. Allgemeines zum Eigenimport von Kfz
  17. Verfahren bei Fahrzeugimport

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